DienstleistungFahrradaktion

Beförderungsberechtigten Schülern weiterführender Schulen wird die Möglichkeit gegeben, das gesamte Schuljahr oder ab dem Monat Mai auf die Fahrkarte zu verzichten und den Schulweg mit dem Rad zurückzulegen.

Ansprechperson:

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Frau Ebert
Sachbearbeiterin
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Weitere Informationen:

An der Fahrradaktion können beförderungsberechtigte Schüler öffentlicher oder staatlich anerkannter privater Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (Vollzeit), Berufsoberschulen, Fachoberschulen, Berufsschulen, Wirtschaftsschulen, sowie der Förderschulen des Landkreises (Janusz-Korczak-Schule in Elsenfeld, Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule in Miltenberg) teilnehmen.

Beförderungsberechtigt ist, wenn der Schulweg einfach mehr als drei Kilometer zur Schule beträgt, die besuchte Schule die nächstgelegene ist und die sonstigen Vorgaben der Schülerbeförderung erfüllt sind.

Der Antrag auf Teilnahme an der Fahrradaktion muss bis spätestens 30. September bei einer Teilnahme für das gesamte Schuljahr, beziehungsweise bis 31. Mai bei einer Teilnahme ab Mai dem Landratsamt Miltenberg vorliegen. Die gegebenenfalls vom Landratsamt über die Schule ausgehändigte Fahrkarte muss zusammen mit dem Antrag auf Teilnahme der Fahrradaktion zurückgegeben werden.

Als Entschädigung werden je Entfernungskilometer und Schultag fünf Cents erstattet. Falls an Regentagen Einzelfahrscheine gelöst werden, können für diese Tage die entstandenen Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Erstattung eingereicht werden. Die Erstattung für die Wegstreckenentschädigung sowie der Fahrkarten (Originale) wird am Schuljahresende vorgenommen, wobei die Gesamtaufwendungen pro Schüler die Kosten einer Schülerjahresfahrkarte nicht übersteigen dürfen.

Die Abrechnungsanträge sind bis 31. Oktober nach Ende des Schuljahres einzureichen.

Notwendige Unterlagen:

  • Ausgefüllter und von der Schule bestätigter Antrag auf Teilnahme an der Fahrradaktion
  • Die zu Schuljahresbeginn erhaltene Fahrkarte (Kundenkarte mit Wertmarken)

Formulare:

Rechtsvorschriften:

  • Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten:
    Mo, Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
    Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
    Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
    Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Für die Kfz-Zulassungsstelle kann die Terminvereinbarung online erfolgen, ansonsten bitte telefonisch.
    Eine Vorsprache auch ohne Termin ist zu folgenden Zeiten möglich:
    Mo, Di, Do: 8 - 12 Uhr
    Mi, Fr: 8 - 10 Uhr

  • Adressen

    Adressen:
    Landratsamt Miltenberg
    Brückenstraße 2
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270
    E-Mail: info@lra-mil.de


    Außenstellen:

    Brückenstraße 20
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 270

    Dienststelle Obernburg
    Römerstraße 18-24 (Sparkassengebäude)
    63785 Obernburg

    Tel.: 09371 501 300
    Fax: 09371 501 79 624

    Veterinäramt
    Fährweg 35
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 79 532  

    » Anfahrt / Parken

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